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Schutz der Privatsphäre: Was haben Sie denn zu verbergen?

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Wann immer es darum geht, die Bevölkerung in Bezug auf  Datenschutz zu beruhigen, lautet stehts das Argument: "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten". Es gibt jedoch gute Gründe, dieses Argument nicht einfach so zu akzeptieren.

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.1

Anwort auf das "Was-haben-Sie-denn-zu-verbergen?"-Argument:

Der Mensch ist nicht für ein Leben im Glashaus bestimmt. Es ist kein Zufall, dass das Panopticon ein Gefängnis war.

Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will.

Das Recht auf Schutz der Privatsphäre wird sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention wie von der UNO-Erklärung der Menschenrechte garantiert.

Die Frage: "Haben Sie denn etwas zu verbergen?", ist nicht fair, da sie ein autoritäres Menschenbild verrät. Man könnte genauso unfair mit der Gegenfrage antworten: "Warum verriegeln Sie denn bei einem Toilettenbesuch die Tür hinter sich?"2


Es gibt schlicht und ergreifend Einzelheiten der Privatsphäre, die man absolut nicht offenbaren will und die niemanden etwas angehen. Und das gilt selbst dann, wenn man nichts verbrochen hat: Mögliche Krankheiten, finanzielle Verhältnisse, mögliche Eheprobleme, etc.
 

Der ärmste Mensch darf in seiner Hütte der gesamten Staatsmacht trotzen. Sein Haus mag baufällig sein, das Dach mag klappern, der Wind hindurchpfeifen, Sturm und Regen mögen eindringen - der König von England jedoch darf nicht eindringen; seine gesamten Streitkräfte dürfen es nicht wagen, über die Schwelle der zerfallenen Behausung zu treten.3

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1Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
2Auszug aus Pär Ström's Buch "Die Überwachungsmafia: Das gute Geschäft mit unseren Daten" | erschienen im Hanser Verlag, März 2005, ISBN 3-446-22980-9 | Kapitel 21: Argumente für und wider den Schutz der Privatsphäre, 1. "Was haben Sie denn zu verbergen?", Seite 305/306
3William Pitt, englischer Parlamentsabgeordneter (1763)

 

(Schutz der Privatsphäre: Was haben Sie denn zu verbergen?, http://stop-mc.bplaced.net/, 15.12.2011)

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 09. Mai 2012 um 21:39 Uhr